Häufige Fragen

Wer kann die Hausbesuche in Anspruch nehmen?

Die Leistungen von MEDIVISIT sind in erster Linie für Mitglieder von Privaten Krankenversicherungen, denen die Behandlungskosten von ihrer Versicherung erstattet werden. Auch können Selbstzahler die Leistungen von MEDIVISIT in Anspruch nehmen, die Finanzierung erfolgt aus eigenen Mitteln.


Welches Einsatzgebiet wird bedient?

Das Einsatzgebiet von MEDIVISIT umfasst die Stadt Karlsruhe mitsamt den umgebenden Bezirken bis zu einem Umkreis von etwa 20 km.


Was mache ich beim Notfall?

Beim Notfall rufen Sie unverzüglich den Rettungsdienst (Tel.:112) an. Melden Sie anschließend den Vorfall MEDIVISIT, sodass ich mich nach dem Zustand des Notfallpatienten erkundigen kann.


Welche Kosten entstehen durch einen Hausbesuch?

Die Kostensätze sind in der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) gesetzlich festgelegt und werden in der Rechnung transparent und nachvollziehbar aufgeführt. Privatversicherte Patienten bekommen ihre Ausgaben für unseren Hausbesuchsdienst von ihrer Versicherung problemlos erstattet. Sollten bestimmte Therapien, die von der Krankenkasse nicht erstattet werden, geleistet werden, erfolgt vom behandelnden Arzt eine umfassende Aufklärung über die zu erwartenden Kosten. Es erfolgt eine separate Vertragsvereinbarung.


Wie erfolgt die Abrechnung?

Privat versicherte Patienten und Selbstzahler erhalten nach der Behandlung per Post eine detaillierte Rechnung nach den Sätzen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Privatversicherte können diese Rechnung bei ihrer Versicherung zur Erstattung einreichen.

Bei dementsprechender Vereinbarung erfolgt die Abrechnung direkt mit der Krankenkasse, sodass Sie als Patient lediglich eine transparente und nachvollziehbare Rechnung erhalten. Weitere Formalitäten (Überweisung, Einreichung der Rechnung bei der Krankenkasse) benötigen Sie dann nicht zu tätigen.


Wie werden persönliche Angaben behandelt?

Die vertraulichen Details der Erkrankungen bzw. der privaten Lebensumstände, die wir Ärzte bei Hausbesuchen oder Telefonaten von Patienten erhalten, unterliegen nach § 203 StGB der ärztlichen Schweigepflicht und sind somit besonders geschützt.


Dr. Ph. Veeckman

Hausarzt | Chirurg | Herzchirurg

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